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Was ist eigentlich ein Unfallgutachten?

KFZ-Schadensgutachten dienen zuerst der Beweissicherung für den Anspruchsteller (den Geschädigten). Die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand werden dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden auch die Instandsetzungskosten kalkuliert. Wir ermitteln auch den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und den Restwert (Wert nach dem Unfall). Auf Wunsch geben wir auch die Nutzungsausfallklasse und den Ausfallgeldbetrag an. Aufgrund des Sachverstandes des beauftragten Sachverständigen, werden weitere Faktoren wie, Wertminderung, Reparaturweg und der evtl. Austausch von Teilen welche zwar augenscheinlich nicht direkt beschädigt wurden, aber der Sicherheit wegen erneuert werden sollten, berücksichtigt.

Alles unter Berücksichtigung der drei wichtigsten Punkten der Schadenregulierung,

• der Dispositionsfreiheit

• der Schadenminderungspflicht

• und des Wirtschaftlichkeitspostulats

Sie haben noch Fragen oder möchten gerne detaillierte Auskünfte? Selbstverständlich stehen wir gerne für Ihre Anfragen zur Verfügung.

BGK Sachverständigenbüro | info@bgksv.de