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Manchmal kommt es vor, dass ein Unfall anders ausgeht als zuvor gedacht.

Auch da hilft ein Gespräch mit uns. Sicher werden unsere Kosten nur in der gleichen Höhe wie der Schuldanteil (Schadensquote) gedeckt. Rechtlich hat der Sachverständige die Möglichkeit die Differenz vom Auftraggeber zu verlangen. Jedoch wollen auch wir zufriedene Kunden. Wenn also unsere Kosten z.B. nur zur Hälfte übernommen werden, können individuelle Lösungen gefunden werden. Auch wir als Sachverständige sind nur Menschen und wissen, dass vieles nicht so läuft wie es sollte. Einer Abrechnung über die Kaskoversicherung wäre evtl. möglich.

 

BGK Sachverständigenbüro | info@bgksv.de