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Kaskoschaden

Auch wenn Sie selber einen Unfall verursacht haben oder davon ausgegangen werden kann das Sie Schuld bekommen, fragen kostet nichts. Als erstes setzen Sie sich bitte mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Viele Versicherer sind mit einer Beauftragung eines eigenen Sachverständigen einverstanden. Sie müssen den Sachbearbeiter am Telefon nur fragen, er selbst wird es nicht tun. Hat dieser zugestimmt, übernimmt die Versicherung auch die Kosten.

Bitte denken Sie daran, dass es sich bei der Regulierung von Kaskoschäden um Vertragsrecht mit Ihrer eigenen Versicherung handelt. Sie haben mit Ihrer Versicherung einen Vertrag abgeschlossen und sind mit den Bedingungen der sogenannten AKB einverstanden gewesen. Diese können durchaus von der Schadenregelung nach § 249 BGB abweichen.

BGK Sachverständigenbüro | info@bgksv.de