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Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung gewährt Deckung bei Schäden am Fahrzeug oder an Fahrzeugteilen, die ihre Ursache haben durch:

• Brand oder Explosion des Fahrzeuges

• Diebstahl oder Entwendung des Fahrzeuges oder einzelner Fahrzeugteile

• Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Als Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 definiert. Einige Versicherer schließen zusätzlich Schäden durch Schneelawinen mit ein

• Kollisionen des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild. Manche Versicherer erweitern diesen Schutz auf Kollisionen mit allen Tierarten. Tipp: Einige Automobilclubs ersetzen die Selbstbeteiligung oder einen festgelegten Betrag bei einem Wildschaden!

• Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen, Manschetten, Dämmmatten und Leitungen (ohne Folgeschäden am Fahrzeug). Je nach Vertrag - ist nicht grundsätzlicher Standard

• Glasbruch

• Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (jedoch nur an der Verkabelung , keine Folgeschäden!)

• Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub (je nach Vertrag - ist nicht grundsätzlicher Standard)

In der vorstehenden Zusammenstellung sind Risiken erwähnt, welche je nach konkreter Vertragsgestaltung bzw. AKB abweichend gedeckt sind. Die Abrechnung des Reparaturaufwandes bzw. die Entschädigung im Totalschadenfall folgt den gleichen Regeln wie sie unter Vollkaskoschaden dargestellt sind.

 

BGK Sachverständigenbüro | info@bgksv.de